Ein Geländer kann so vielfältig sein wie der Balkon oder die
Treppe, an die es angebaut werden soll.
Dennoch besteht nahezu jedes Geländer aus einer gewissen Zahl von Grundelementen,
die in unterschiedlichsten Kombinationen zusammengebaut ein individuelles
Geländer ausmachen.
Ein Geländer dient in der Regel als Absturzsicherung und muss
deshalb eine gewisse Mindesthöhe
haben, um diesen Zweck auch zu erfüllen. In Privathäusern oder Wohnungen ist
eine Höhe von 90 cm vorgeschrieben, bei öffentlichen Gebäuden oder Büros beträgt
die Mindesthöhe des Geländers 100 cm.
Ist die Absturztiefe größer als 12 m, so erhöhen sich diese Werte um weitere
10 cm.
Werkstoffe, Materialien
Die einzelnen Stäbe eines Geländer bestehen in der Regel aus Stahlrohren.
Dabei gibt es zwei grund-
sätzliche Werkstoff-Varianten:
- Verzinkter Stahl + Lackierung
- Geschliffener Edelstahl (meist unlackiert)
Geländerfüllung nach Wunsch
- Schmiedeeisern
- Glasfüllung
- waagerechte oder senkrechte Stäbe
Es können sowohl Rundstäbe als auch Flachstäbe, Quadrat- oder
Rechteckstäbe verwendet werden.
Einfacher Stahl wird nach der Bearbeitung in einem Zinkbad gegen Korrosion
geschützt und nach der Verzinkung in Ihrer Wunschfarbe lackiert. Edelstahl
ist von sich aus bereits korrosionsbeständig und
wird daher nur fein geschliffen.
Der Handlauf muss nicht aus demselben Material
wie das restliche Geländer sein. Der Handlauf kann
auch zum Beispiel aus Holz, Kunststoff oder Edelstahl sein.
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und Vorstellungen per
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