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Geländer / Absturzsicherungen::

Ein Geländer kann so vielfältig sein wie der Balkon oder die Treppe, an die es angebaut werden soll.
Dennoch besteht nahezu jedes Geländer aus einer gewissen Zahl von Grundelementen, die in unterschiedlichsten Kombinationen zusammengebaut ein individuelles Geländer ausmachen.

Ein Geländer dient in der Regel als Absturzsicherung und muss deshalb eine gewisse Mindesthöhe
haben, um diesen Zweck auch zu erfüllen. In Privathäusern oder Wohnungen ist eine Höhe von 90 cm vorgeschrieben, bei öffentlichen Gebäuden oder Büros beträgt die Mindesthöhe des Geländers 100 cm.
Ist die Absturztiefe größer als 12 m, so erhöhen sich diese Werte um weitere 10 cm.

Werkstoffe, Materialien
Die einzelnen Stäbe eines Geländer bestehen in der Regel aus Stahlrohren. Dabei gibt es zwei grund-
sätzliche Werkstoff-Varianten:

- Verzinkter Stahl + Lackierung
- Geschliffener Edelstahl (meist unlackiert)

Geländerfüllung nach Wunsch
- Schmiedeeisern
- Glasfüllung
- waagerechte oder senkrechte Stäbe

Es können sowohl Rundstäbe als auch Flachstäbe, Quadrat- oder Rechteckstäbe verwendet werden.
Einfacher Stahl wird nach der Bearbeitung in einem Zinkbad gegen Korrosion geschützt und nach der Verzinkung in Ihrer Wunschfarbe lackiert. Edelstahl ist von sich aus bereits korrosionsbeständig und
wird daher nur fein geschliffen.

Der Handlauf muss nicht aus demselben Material wie das restliche Geländer sein. Der Handlauf kann
auch zum Beispiel aus Holz, Kunststoff oder Edelstahl sein.

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Wenn Sie an einem Geländer interessiert sind, schicken Sie uns ihre Wünsche und Vorstellungen per
Mail an weigt.gbr@web.de, per Fax 03763-400673 oder Sie rufen uns unter folgender Telefonnummer an 03763/2976. Wir beraten Sie gerne und machen Ihnen ein Angebot über Ihr Wunsch-Geländer.